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Exklusion und Separation

Integration und Inklusion



07.02.2012

So normal wie möglich - so besonders wie nötig

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung formuliert das Recht, dass Kinder und Jugendliche nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Auch das SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" beschreibt Menschen mit Behinderung nicht mehr als "Objekte" von Hilfe und Förderung, sondern als Träger von Rechten.


Die Begegnung mit einem Kind mit Behinderung kann auch erfahrene Fachkräfte verunsichern. Werden sie mit der Dimension Behinderung konfrontiert, vergessen sie oft, dass was für alle Kinder gut ist, auch für diese Kinder gut ist. Die Anforderung, möglichst viel "Förderung" oder "Therapie" möge die Situation verbessern, setzt Pädagogen und Eltern unter Druck. Es ist schwer, das Kind zu sehen und nicht nur die Behinderung. Aber Kinder sind aktive Gestalter ihrer Bildung - alle Kinder.

Deshalb müssen Zahlen nachdenklich stimmen, die derzeit noch das gängige Verständnis von Schule charakterisieren: Nur 20 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf besuchen eine allgemeinbildende Schule. In Hessen gibt es zum Beispiel neun verschiedene Arten von Förderschulen. Unser Problem auf dem Weg zur Inklusion scheint hier nicht im Fehlen von Hilfen zu bestehen, sondern in sich selbst erhaltenden, "besonderen" Bildungsangeboten.

Was bleibt zu tun?
Nehmen wir Inklusion ernst, so verbietet sich die Aussonderung von Kindern aus dem allgemeinen Bildungssystem. In Folge erkennen wir auch die Verschiedenheit aller anderen Kinder an, ob Jungen und Mädchen, Hochbegabte, Kinder mit
Migrationshintergrund oder aus verschiedenen Milieus. Die Gemeinschaft aller Kinder wäre der Normalfall.

 
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