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Die UN-Konvention formuliert das Recht, dass Menschen mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Der inklusive Gedanke umfasst den Anspruch, alle Menschen mit ihren Besonderheiten zuerkennen, einzubeziehen und sie in ihren Bedürfnissen zu fördern. Deutschland hat sich verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten und ab sofort schrittweise umzusetzen. Die größte Herausforderung aber scheint zu sein, den bestehenden Selektionsgedanken in einen förderorientierten umzuformen.
Fördern statt selektierenPISA und Folgestudien zeigen, dass in gegliederten Schulsystemen die Bildungschancen maßgeblich von der sozialenHerkunft abhängen. Trotz Integration gelingt in gegliederten Schulsystemen, die individuelle Förderung weniger gutund die Anzahl der Risikoschülerinnen und -schüler ist höher als in Gesamtschulsystemen. Persönliche Chancen werdenvertan und Potenziale vergeudet. Teile der Bevölkerung werden aufgrund ihrer Bildungsarmut von Selbstbestimmung undgesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Gleichzeitig wird allen Kindern die Vielfalt der Gesellschaft in einem gegliederten Schulsystem vorenthalten. Sie lernen nicht, respektvoll und konstruktiv mit den anderen Menschen umzugehen. Gerade deshalb gelten unsere Schulsysteme als leistungsfeindlich und sozial ungerecht. Denn solange Lehrerinnen und Lehrer gezwungen sind, Kinder zu sortieren, Klassen sehr groß sind und Schulen wenig selbstständig arbeiten dürfen, solange werden viele Lehrkräfte durch die "Brille" der Aussonderung schauen und kaum den Willen aufbringen, für jedes Kind Verantwortung zu übernehmen, um keines zurückzulassen. Wer dies ändern will, muss Schule von Grund auf neu, nämlich inklusiv, denken und strukturell neu ordnen. Mit einem bloßen Etikettenwechsel ist es nicht getan.
Barrieren beseitigenInklusive Schulen geben allen Kindern - auch Kindern mit Behinderungen - das gleiche Recht auf Autonomie und Partizipation. Der Autor Hans Wocken schreibt, dass das Prädikat Inklusion nicht als legitim beansprucht werden kann, wenn behinderte Kinder den formellen Status von "Integrationskindern" oder "Gutachtenkindern" haben, wenn sie möglicherweise nur "Gäste" sind, die schulrechtlich weiterhin den Sonderschulen zugeordnet sind, wenn die Würde ihres Soseins nicht respektiert wird, wenn nicht alle Barrieren für Selbstbestimmung und Teilhabe beseitigt werden. In Anlehnung an die Regelungen in Finnland und in dem Bundesland Schleswig-Holstein benötigen inklusive Schulen einen einheitlichen Lehrplan für alle Schülerinnen und Schüler mit dem Auftrag zur Individualisierung und inneren Differenzierung. Individuelle Förderpläne werden so realisiert, dass der einheitliche Lehrplan und die individuellenEntwicklungsbedürfnisse der Kinder mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf harmonieren. So formuliert es das Zentrum für Schulentwicklung in Graz.