Illustration: Gettyimages, Askold Romanov

Bewegungsangebote externer Anbieter

3 Fragen

 

Frage 1: Nach welchen Kriterien sollten externe Anbieter ausgewählt werden?

Am wichtigsten ist der Qualitätsstandard des externen Anbieters. Schulische Verantwortungsträger sollten nach den Qualifikationen der eingesetzten Trainer und Coaches fragen und in welchem Turnus deren Kenntnisse aufgefrischt werden. Empfehlenswert ist auch zu recherchieren, ob etwa ein Seilgartenbetreiber in einem Verband organisiert ist, der sich zur Einhaltung gängiger Normen, baulicher Vorgaben und verbandsinterner Sicherheitsstandards verpflichtet. Bei wassersportlichen Aktivitäten ist zwingend auf die Organisation der Wasserrettung durch rettungsfähige Begleitpersonen zu achten.

 

Frage 2: Wie kann bzw. muss man externe Veranstaltungen organisatorisch vorbereiten?

Zunächst sollten Schulen prüfen, welche länderspezifischen Vorgaben der Schulhoheitsträger zum Einsatz externer Partner für das jeweilige Sportangebot gelten. Die Genehmigung als schulische Veranstaltung obliegt der Schulleitung. Dies beinhaltet die Prüfung, ob die geplanten sportlichen Aktivitäten unter Begleitung von externen Anbietern überhaupt genehmigungsfähig sind. Beispielsweise untersagen manche Bundesländer das „Klettern am Fels“ im Sportunterricht oder raten von Canyoning und Rafting ab. Neben den länderspezifischen Vorgaben sind auch die Sicherheitsinformationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu berücksichtigen. Zudem müssen die geplanten Aktivitäten einen Zusammenhang mit den in Lehrplänen festgeschriebenen Bildungs- und Erziehungsaufgaben haben.

Frage 3: Was gehört außerdem noch zur praktischen Vorbereitung?

Sich im Vorfeld gut über den Anbieter zu informieren. Im persönlichen Vorgespräch können auch die sport- bzw. erlebnispädagogischen Ziele besprochen werden. Beispiel Klettergarten: Es ist denkbar, dass vor dem Besuch die Lehrkraft dort selbst klettert, um zu erkunden, welche konditionellen und koordinativen Anforderungen es gibt. Auf jeden Fall ist die Organisation der Aufsichtsführung Kerngeschäft der Schule. Außerdem gibt es in vielen Bundesländern bei den Schulaufsichtsbehörden Sportfachberatungen. Diese stehen Schulleitungen bei Fragen beratend zur Seite, ebenso wie die Präventionsfachleute für den Bereich Bewegung, Spiel und Sport der Unfallversicherungsträger.


Antworten: Heiko Häußel, Kommunale Unfallversicherung/Bayerische Landesunfallkasse und Betreuer des Themenfelds „Bewegung, Spiel und Sport“ im DGUV-Sachgebiet Schulen


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