Portrait von Martin Kunze und Fred Babel. Herr Kunze ist stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Rehabilitations- und Leistungsabteilung der Unfallkasse Nord. Herr Babel ist Sachgebietsleiter Bildungseinrichtungen der Unfallkasse Nord.

Foto: Julia Schwendner

3 FRAGEN

Was ist ein D-Arzt?

Frage 1: Was versteht man unter dem Begriff der Durchgangsärzte?


Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von der DGUV bestellte Ärztinnen oder Ärzte mit der deutschen Facharztbezeichnung Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie haben besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Sie entscheiden, ob allgemeine Heilbehandlung z. B. beim Hausarzt durchgeführt werden kann oder eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist. Nach einem Schulunfall ist zunächst die Erste Hilfe und die ärztliche Erstversorgung wichtig, die im Regelfall in Arztpraxen oder Krankenhäusern vorgenommen wird.


Frage 2: Wann müssen verletzte Schülerinnen und Schüler beim D-Arzt vorgestellt werden?


Je nach Art oder Schwere der Verletzung entscheidet der erstversorgende Arzt bzw. die Ärztin, ob der oder die Verletzte sich auch beim D-Arzt vorstellen muss. Zwingend erforderlich ist dies, wenn die voraussichtliche Behandlungsbedürftigkeit mehr als eine Woche beträgt oder wenn Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden sollen. Augen- oder HNO-Verletzungen müssen nicht beim D-Arzt vorgestellt werden, sondern bei einem Facharzt.


Frage 3: Ab und zu werden Verletzte in allgemeinmedizinischen Praxen abgewiesen mit der Begründung, dass zur Erstversorgung nur ein D-Arzt berechtigt sei. Stimmt das?


Jeder Arzt, auch wenn er kein D-Arzt ist, ist zu einer medizinischen Erstversorgung verpflichtet und kann diese auch über den Unfallversicherungsträger abrechnen. Niemand darf in einer Arztpraxis „blutig“ abgewiesen werden, wenn die Erstversorgung dort möglich und sinnvoll ist.

Wer als D-Arzt zuständig ist


Die Adressen können beim zuständigen Unfallversicherungsträger erfragt werden. Darüber hinaus können die regional zuständigen D-Ärzte im Internet unter www.dguv.de, Rubrik Medien/Datenbanken recherchiert werden. Die Adressenliste der zuständigen Ärztinnen und Ärzte sollte in Schulsekretariaten an einer gut einsehbaren Stelle sichtbar platziert werden.

 


Die Fragen beantworteten Martin Kunze, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Rehabilitations- und Leistungsabteilung der Unfallkasse Nord, sowie Fred Babel, Sachgebietsleiter Bildungseinrichtungen der Unfallkasse Nord.

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