Foto: grafikdesign-weber.de

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Fünfzehn Jahre Arbeitsschutzgesetz

Auch die Gesundheit von Lehrkräften muss erhalten und gefördert werden.

 

Seit 1996 haben Sicherheit und Gesundheitsschutz eine neue gesetzliche Grundlage. Mit dem Arbeitsschutzgesetz hat der Gesetzgeber erstmalig eine einheitliche gesetzliche Regelung für den Arbeitsschutz aller Beschäftigten geschaffen, die den Bereich des öffentlichen Dienstes einschließt - und also auch alle Lehrerinnen und Lehrer.


Wo stehen wir heute?

Parallel zu diesem Gesetz wurde der Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung erheblich erweitert: von der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zur Vorbeugung a l l e r arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Beides zusammen war ein Paradigmenwechsel in der Prävention - für die Länder als Arbeitgeber, für Unfallkassen und staatliche Aufsichtsbehörden.
Und heute fragen wir uns: Mit welchen Maßnahmen wird seither die Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern erhalten und gefördert? Wo gibt es neue Ansätze in der Prävention an Schulen?
Lehrkräfte gehören zu den Berufsgruppen mit hoher gesundheitlicher Belastung. Viele von ihnen gehen vorzeitig in den Ruhestand. Grund genug also, in die Lehrergesundheit zu investieren? Wer die Lage in den einzelnen Bundesländern anschaut, erkennt immer noch beträchtliche Unterschiede.
Eine wesentliche Neuerung des Arbeitsschutzgesetzes war die Gefährdungsbeurteilung, die für alle Beschäftigten durchgeführt werden muss. Aus den Ergebnissen sind natürlich entsprechende Präventionsmaßnahmen abzuleiten - auch dies ein Thema, das an vielen Schulen noch nicht zufriedenstellend gelöst ist.
Vor fünf Jahren, zum zehnjährigen Jubiläum des Arbeitsschutzgesetzes, hat der "pluspunkt" schon einmal eine kleine Zwischenbilanz gezogen und besonders die sicherheitstechnische Betreuung der Schulen in den Blick genommen. Diese Beratungsleistung ist nach wie vor wichtig, in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen und regelmäßiger Bestandteil von "pluspunkt".

Und wie könnte es weitergehen?

In dieser Ausgabe wollen wir uns schwerpunktmäßig einem anderen Aspekt der Thematik widmen: Wie wird die im Arbeitsschutzgesetz ebenfalls geforderte arbeitsmedizinische Betreuung in der Praxis umgesetzt? Nach einer Antwort suchen wir dieses Mal in Rheinland-Pfalz, das in den letzten Jahren erheblich in die arbeitsmedizinische Betreuung seiner Lehrkräfte investiert hat.
Die Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern kann nur mit einem Mix vieler Maßnahmen nachhaltig und dauerhaft gefördert werden. Wie alle übrigen Beschäftigten brauchen Lehrkräfte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung.
Aber darüber hinaus benötigen Lehrkräfte wegen ihrer besonderen, sich zum Teil rasant verändernden Arbeitsbedingungen und wegen ihrer intensiven Arbeit mit jungen Menschen noch eine Reihe zusätzlicher qualifizierter Hilfsangebote. Notwendig wären zum Beispiel psychologische Beratung, Supervision und Coaching. Vielleicht braucht nicht jede Lehrerin und jeder Lehrer eine solche Beratung. Als Angebote jedoch sollten auch diese Maßnahmen möglichst flächendeckend verfügbar sein - für eine gute gesunde Schule, in der auch die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer erhalten und gefördert wird.

 

AUTOR

Andreas Baader ist Leiter des Referats Internet-Kommunikationbei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und "DGUV pluspunkt"-Chefredakteur.

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