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Daran denken:
Die Einverständniserklärung


Werden Kinder und Jugendliche in Schulen fotografiert, sollten für die jeweilige Veranstaltung zweckbezogene, schriftliche Einverständniserklärungen eingeholt werden. Generaleinwilligungen wie früher üblich reichen nach der Datenschutzgrundverordnung (DGVSO) nicht mehr aus. Die Infos zur Einwilligung müssen klar und in leichter Sprache formuliert sein und gut zugänglich sein. Die genauen Anforderungen sind im Artikel 7 der DSGVO definiert. Um wirksam zu sein, muss sie unter anderem Folgendes enthalten:

  • Namen und Kontaktdaten des Fotografen und schulischen Verantwortlichen
  • konkreten Anlass, Verarbeitungszweck sowie die Rechtsgrundlage
  • Angabe, wie lange die Fotos gespeichert und an wen sie weitergeleitet werden
  • welche Rechte die Eltern haben, etwa auf Auskunft, Löschung und jederzeitigen Widerruf einer Einwilligung für die Zukunft


Die Datenschutzbeauftragten sowie die Kultusministerien einiger Länder bieten auf ihren Webseiten Musterformulare für Einverständniserklärungen zum Herunterladen an.


Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Rechtsbeitrag zum Thema „Fotos und Datenschutz“.

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