Cover der DGUV Regel 102-601 "Branche Schule". Diese löst die bisherige Unfallverhütungsvorschrift 81 ab.

Foto: DGUV

Ein Meilenstein für die Prävention

  • Neues Kompendium zur Sicherheit und Gesundheit an Schulen
  • DGUV Regel „Branche Schule“ bündelt relevante Regelungen und Vorschriften
  • Ganzheitliches Präventionsverständnis bezieht alle schulischen Akteure mit ein


Rangeleien an Bushaltstellen, rutschige Fußböden, Lärm, Konflikte im Kollegium: Gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen haben in Schulen ganz unterschiedliche Facetten. Dementsprechend breit gefasst ist das Spektrum der neuen DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“. Dabei behandelt die Branchenregel die Sicherheit rund um das Schulgebäude ebenso wie gesunde Lehr- und Lernprozesse.


Erstmalig fasst die Publikation Präventionsmaßnahmen für den inneren und äußeren Schulbereich zusammen. Zielgruppe sind Schulhoheits- und Schulsachkostenträger und Schulleitungen gleichermaßen. „Das Zusammenwirken aller Verantwortlichen und Beteiligten ist entscheidend für den schulischen Arbeitsschutz“, betont Dr. Heinz Hundeloh, Leiter des DGUV-Fachbereichs Bildungseinrichtungen.


Die Branchenregel ist praxisorientiert konzipiert. Der inhaltliche Aufbau orientiert sich am Ablauf eines Schultags. Aufgegriffen werden typische schulische Situationen wie morgendliches Eintreffen, Unterricht, Aufenthalt im Schulgebäude, Umgang mit Notfällen. Zu jedem Thema werden Rechtsgrundlagen, Gefährdungen, Präventionsmaßnahmen dargestellt.


Wichtig: Für einen guten und gesunden Schulbetrieb sollen alle schulischen Akteure mit ins Boot geholt werden. „Je systematischer Sicherheit und Gesundheit von allen Beteiligten und in allen Bereichen der Schule thematisiert werden, desto weniger kommt es zu Unfällen und Erkrankungen“, betont der DGUV-Bildungsexperte.


Berücksichtigt wird in der Branchenregel auch die Gruppe der schulischen Angestellten. Das Kapitel „Verwaltungsarbeit gestalten“ enthält Tipps zur Ergonomie und entlastende Hinweise für den herausfordernden und stressigen Job im Schulsekretariat. Und der Abschnitt „Schulen pflegen und instand halten“ richtet sich unter anderem an Haustechniker.


Erarbeitet wurde das 144-seitige Kompendium in einer Projektgruppe. Darin waren neben Fachexperten der gesetzlichen Unfallversicherung auch Kultusministerkonferenz, Bundeselternrat, die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände, die Schulleitungsvereinigung NRW, ver.di und GEW vertreten.


Bei dem langwierigen Abstimmungsprozess habe es „eine Vielzahl von Sichtweisen und intensive Diskussionen“ gegeben, berichtet Hundeloh. Mit dem Ergebnis ist der DGUV-Fachbereichsleiter sehr zufrieden: „Für die Prävention in Schulen ist die Branchenregel ein Meilenstein.“

STIMMEN ZUR BRANCHENREGEL

 

Frauke Gützkow, GEW


„Bildungsqualität und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler wie der Beschäftigten stehen in einem engen Zusammenhang. Als Bildungsgewerkschaft war es uns wichtig, die Verantwortung und Zuständigkeiten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Ländern und Kommunen transparent zu machen. Das leistet die Branchenregel.“

 

Sabine Rieckermann, ver.di


„Gut finden wir als Gewerkschaft ver.di an der Branchenregel Schulen, dass sie endlich alle Berufsgruppen an Schulen in den Blick nimmt. Guter Arbeits- und Gesundheitsschutz muss aber auch durchgesetzt werden, und hierfür wollen wir uns in Zukunft auch mit Hilfe der Branchenregel engagieren.“

 

Stephan Wassmuth, Bundeselternrat


„Die ‚unverbindliche‘ Verbindlichkeit ist eine der Stärken der Branchenregel. Ich bin mir sicher, dass die Branchenregel die bisherigen Vorschriften nicht nur ersetzen, sondern gemeinsam mit den noch zu erstellenden Informationen verbessern wird. Für Eltern und Schulleitungen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet.“

 


Margret Rössler, Schulleitungsvereinigung NRW


„Die Branchenregel Schule ist für Schulleitungen unverzichtbar, weil sie mit Standards und Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheit die berechtigten Ansprüche an Land und Schulträger sicherstellt. Beispiele und Anregungen machen das Werk alltagstauglich. Auch psychische Belastungsfaktoren werden realitätsgerecht mit einbezogen.

Die DGUV Regel Branche Schule bietet Informationen

zu folgenden Themen:

  • Aufenthalt im Schulgebäude
  • Unterrichten
  • Sport- und Bewegungsangebote
  • Außerschulische Lernorte
  • Unterrichtspausen
  • Schulverpflegung
  • Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen
  • Maschinen, Geräte, Werkzeuge
  • Unfälle und Notfälle
  • Schule leiten
  • Verwaltungsarbeit gestalten
  • Schulen pflegen und instand halten

 

Info

 

René de Ridder, Redakteur (Universum Verlag), Wiesbaden

redaktion.pp(at)universum.de

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