Foto: Giulia Iannicelli

3 FRAGEN:
Versichert in der Freistunde?

 

1

Sind Schülerinnen und Schüler während Freistunden versichert?

 

In Freistunden besteht Versicherungsschutz, sofern sich die Schülerinnen und Schüler in dieser unterrichtsfreien Zeit bis zur Fortsetzung des Unterrichts im Schulbereich aufhalten. Grundsätzlich sind sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule versichert – außer ihr Verhalten beziehungsweise ihre Tätigkeit steht gegen einen ursächlichen Zusammenhang zu dem Schulbesuch.

 

2

Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn minder- beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler während einer Freistunde das Schulgelände verlassen?

 

Altersunabhängig gilt: Wenn Schülerinnen und Schüler in einer Freistunde die Schule verlassen und schulfremden, privaten Unternehmungen – wie zum Beispiel dem Besuch eines Eiscafés, Spazierfahrten oder einem Einkaufsbummel – nachgehen, die dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen sind, dann besteht kein Versicherungsschutz.

 

3

Besteht Versicherungsschutz, wenn die Lehrkraft bereits am Vortag bekannt gibt, dass die erste Unterrichtsstunde als Freistunde ausfällt?

 

Schüler oder Schülerinnen, die sich beispielsweise verkehrsbedingt bereits vor Unterrichtsbeginn in der Schule aufhalten, stehen auch in diesen Fällen unter Versicherungsschutz. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie sich im Schulbereich befinden.

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