Illustration "Geregelter Zutritt" zeigt, wie man durch gemeinsame Regeln ein Schulgebäude und das dazugehörige Gelände auch mit schulfremden Nutzern auf gute Art gemeinsam nutzen kann.

Illustration: a priori

Geregelter Zutritt


An vielen Schulen werden die Räumlichkeiten auch schulfremden Nutzern zur Verfügung gestellt. Damit es hier nicht zu Konflikten kommt, ist es sinnvoll, mit allen Akteuren klare Absprachen zu treffen und auch die Eltern mit ins Boot zu holen. Die Albert-Schweitzer-Schule in Langen ist eine Ganztagsgrundschule mit weitläufigem Schulgelände und vielen Gebäuden, die auch von Externen genutzt werden. Gemeinsam hat man sich für ein gutes Miteinander auf verschiedene Regeln verständigt.


Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist nicht erlaubt. Roller und Räder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Ständern geparkt werden.


Kommen Schulfremde beispielsweise zu Instandhaltungsarbeiten auf das Schulgelände, sind sie verpflichtet, sich im Schulsekretariat im Haus anzumelden.


Die Turnhalle im Haus wird von Sportvereinen genutzt. Sie müssen sich an die Nutzungsordnung sowie an die hauseigenen Regeln halten, z. B. müssen volle Windeln in jedem Fall außerhalb des Schulgeländes entsorgt werden. Schilder und Flyer machen darauf und auf weitere Regeln aufmerksam. Den Übungsleitungen sind sie ebenfalls bekannt.


Eltern, die ihre Kinder abholen, sollten an der Schulhofpforte auf ihren Nachwuchs warten. Ausgenommen sind Eltern, die Kinder aus der Nachmittagsbetreuung abholen. Erziehungsberechtigte sollen nur dann die Gebäude betreten, wenn sie ein berechtigtes Anliegen haben (Elterngespräch etc.).


Im Haus findet zwischen 7:30 Uhr und 8:15 Uhr die Frühbetreuung aller Kinder statt. Damit es übersichtlich bleibt, sollen die Eltern sich am besten bereits an der Schulhofpforte verabschieden. Ein Schild an den Jahrgangshäusern zeigt es dann noch deutlicher: „Ab hier schaffen wir es alleine.“


Die Schuleingänge sind unterschiedlich lange geöffnet. Das Haupttor soll zur Sicherheit der Kinder immer geschlossen sein. Um 22:00 Uhr wird es abgesperrt.


In den Jahrgangshäusern befinden sich die Klassenräume, in denen am Nachmittag Kurse, Hausaufgabenzeit oder Unterricht stattfinden. Sie dürfen nach Unterrichtsende nicht mehr aufgesucht werden, auch nicht um Vergessenes zu holen.


Finden Musikkurse noch während des Schulbetriebs statt, wird um besondere Rücksicht gebeten.


schuleigene Lehrerparkplatz darf nicht von anderen als den Lehrpersonen genutzt werden. Am Wochenende und in den Ferien (außer in Zeiten der Ferienspiele) ist das gesamte Schulgelände geschlossen.


Am Wochenende und in den Ferien (außer in Zeiten der Ferienspiele) ist das gesamte Schulgelände geschlossen.

„Wir wollen niemanden aussperren“


Interview mit Barbara Busch, Schulleiterin der Albert-Schweitzer-Grundschule in Langen


Frau Busch, warum haben Sie Regeln für Schulgemeinde und Externe aufgestellt?
Es ist nachmittags zu einer Auseinandersetzung zwischen Eltern und schulfremden Besuchern gekommen. Also haben wir uns bei der Schulkonferenz grundsätzlicher damit befasst, wer sich wann und wo auf dem Schulgelände aufhalten darf und welche Regeln dafür gelten. Es geht keinesfalls darum, jemanden auszusperren oder etwas über Gebühr zu reglementieren.


Wie haben die Eltern, Vereine und Externe das Regelwerk aufgenommen?
Die Eltern haben es mehrheitlich begrüßt, jetzt schwarz auf weiß zu haben, was in der Schule erlaubt ist und was wir nicht so gerne sehen. Die Vereine sind an einer guten Zusammenarbeit mit uns interessiert und tragen das Regelwerk mit.


Haben sich die Erwartungen erfüllt, oder gibt es noch „Luft nach oben“?
Für mich ist es wichtig, dass ich jetzt ein Papier habe, das mit den wichtigsten Akteuren abgestimmt ist und auf das ich mich beziehen kann. Das klappt ganz gut. Mit den Vereinen planen wir derzeit so etwas wie „Die 10 goldenen Regeln für das Verhalten in Schulsporthallen“, die das Wichtigste zusammenfassen.


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